Neue Einfuhrbestimmungen für Kunst auf Superyachten

Ab dem 28. Juni 2025 wird die EU-Kulturgüterverordnung (EU 2019/880) vollständig in Kraft treten. Ursprünglich eingeführt, um den illegalen Handel mit Kulturgütern einzudämmen, gilt dieses Gesetz nun auch für Superyachten, die Kunstgegenstände, Antiquitäten und archäologische Artefakte an Bord haben.
Was ändert sich?
Die neue Verordnung:
- Sie verbietet die Einfuhr von Kulturgütern, die illegal aus Nicht-EU-Ländern ausgeführt wurden.
- Verlangt von Importeuren von Kunstwerken, Manuskripten und Antiquitäten (z. B. Gemälde, Skulpturen, seltene Bücher, archäologische Stücke) die Vorlage einer Erklärung des Importeurs oder einer Einfuhrlizenz, je nach Klassifizierung des Gutes.
- Gilt für Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind (und in einigen Fällen 250 Jahre), mit einem Mindestwert von 18.000 €.
- Gilt auch für Kunstgegenstände, die mit einer Superyacht transportiert werden, unabhängig davon, ob sie auf dem See-, Luft- oder Landweg in die EU gelangen.
Was sind die Risiken?
Ohne ordnungsgemäße Unterlagen können eingeführte Waren:
- die Einreise verweigert werden,
- erhebliche Geldstrafen verhängt werden,
- dem Ruf geschadet werden,
- oder zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Weitere Informationen: offizielle EU-Verordnung
Den vollständigen Text der EU-Verordnung 2019/880 über die Einfuhr von Kulturgütern können Sie hier lesen.
Wir von der Balk-Werft empfehlen Yachteigentümern und -managern, alle Kunstwerke oder Kulturgüter an Bord sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf professionellen Rechts- oder Zollrat einzuholen.
